Kosten

Gesetzlich Versicherte

Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie in jedem Behandlungsquartal Ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie ausschließlich bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen. Lebens- Ehe- oder Erziehungsberatung zählen nicht zu den Kassenleistungen.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Behandlungskosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. In den meisten Fällen werden die Kosten von den privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen erstattet. Normalerweise ist hierfür die Antragstellung durch den Psychotherapeuten und eine Bewilligung durch den Gutachter erforderlich. Dies ist jedoch von Ihrem individuellen Tarif abhängig. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die ersten fünf Gesprächstermine ohne vorherige Genehmigung. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

 

Selbstzahler

Auch als Selbstzahler können Sie selbstverständlich Sitzungen wahrnehmen. Grundlage ist auch hier die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Neben dem Therapievertrag sind hier keine weiteren Formalitäten zu beachten.

 

Beratung, Coaching und Mediation

Da die Leistungen hier in ihrer Art und dem Umfang deutlich variieren können, orientiert sich das Honorar entsprechend am jeweiligen Inhalt und dem Umfang der Maßnahme und wird somit individuell abgestimmt.

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